Impressum


Name und Anschrift: Fa. Sommer

                                        Untere Siedlung 13

                                        39122 Magdeburg

Telefon/Mobil:            0151/23988785 oder 0391/61094490
E-Mail-Adresse:          Sommer2000@web.de

Geschäftsführer/ Vorstände/ Gesellschafter/ Komplementär:
Firmensitz/ Registergericht:
Registernummer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
Inhaltlich verantwortlich: S.Sommer


     

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen

1. Vertragsgegenstand
Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Zimmervermietung ( einzelne Zimmer ) ist verbindlich geschlossen.
Die Unterkunft wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke/Monteuraufenthalt vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Besuche oder Zusammenkünfte mehrerer außerhalb untergebrachten Mitarbeiter oder bekannter ist untersagt.

2. Mietdauer/Bezahlung
Am Anreisetag stellt der Vermieter dem Mieter das Mietobjekt in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung.Spätestens an diesem Tag ist auch die vereinbarte Gesamtsumme für die Mietdauer fällig. Diese kann vorab Überwiesen werden oder durch Kopie des Überweisungsträgers schriftlich belegt werden oder am Anreisetag Bar oder per Karte beglichen werden. Ist die Zahlung am Anreisetag nicht beglichen kommt der Vertrag von Seiten des Vermieters nicht zu Stande.Dieses berührt aber nicht den Punkt 3. dieser allgemeinen Geschäftsbedingung. An- und Abreisezeiten sind entweder in der Buchungsbestätigung angegeben bzw. individuell zu klären.

3. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte aus Gründen der Beweissicherheit schriftlich erfolgen.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

ab 7 Tage vor Reiseantritt, Nichtanreise oder bei vorzeitiger Abreise 100 % des Reisepreises


Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

 

 

 

 

4. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

5. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.Ebenfalls ist der Vermieter berechtigt Mieter bei Anzeichen einer Krankheit (ansteckende Krankheiten wie Corona, Grippe , Magen und Darmerkrankungen) diese sofort aus der Unterkunft zu weisen. Hier sind mehrere Gäste und auch der vermieter die geschützt werden müssen um Ansteckung und Verbreitung zu vermeiden.

6. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt einschließlich Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
In den Mieträumen entstandene Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder einer benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In die Kanalisation dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten oder ähnliches entsorgt werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder der Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

 

7. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.)

8. Tierhaltung
Tiere, jeglicher Art sind in der Unterkunft nicht gestattet.

9. Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

10. Hausordnung
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.
Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.Die Hausordnung liegt separat in einem Informationsordner in den einzelnen Zimmern in fast allen europäischen Sprachen bereit. somit ist der Mieter vorab informiert und es kann zu keinen Unstimmmigkeiten kommen. Weitere Anweisungen die der Vermieter am Anreisetag noch zusätzlich zugügt sind ebenfalls folge zu leisten.


11. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung.

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Beklagte ihren allgemeinen Gerichtsstand hat.
Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

                                                                                                                     

 
 
 
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